.
Von Reinhard Wulfhorst
Zum 35. Mal drehte sich in Schwerin (fast) alles um die neuesten Filmproduktionen und die Menschen, die sie geschaffen haben. Wunderbare Filme und der mit dem Ehrenpreis “Goldener Ochse” ausgezeichnete Armin Müller-Stahl brachten das Publikum zum Lachen und rührten es zu Tränen. Hier soll es aber um die Uraufführung von Lutz Pehnerts Film „Kommunist“ gehen, der sich Egon Krenz widmet. Und um das anschließende Filmgespräch, bei dem der Protagonist des Filmes auf dem Podium saß.
Der Film
In dem Film wird der Blick auf die DDR und deren Ende von Egon Krenz bestimmt; er bestreitet einen erheblichen Teil des Filmes. Ergänzt wird seine Sicht durch Ausführungen etwa der politischen Weggefährtin Solveig Leo oder befreundeter Nachbarn.
Kritikerinnen und Kritiker von Egon Krenz wie Bärbel Bohley dürfen ein paar kurze Sätze sagen. Der Moderator und ein Gast einer in Ausschnitten gezeigten Podiumsdiskussion mit Egon Krenz stellen mal eine kritische Frage. Aber das bleibt alles an der Oberfläche. Gefragt nach Mauerbau und hermetisch abgesicherter Grenze, erklärt Krenz, dass diese einen Bürgerkrieg verhindert hätten. Keine Nachfrage zu dieser zumindest erläuterungsbedürftigen These.
Das als “Dokumentarfilm” gezeigte Werk kehrt mögliche Kritikpunkte systematisch unter den Teppich. Ein Beispiel: Das Massaker der chinesischen Führung auf dem „Platz des Himmlischen Friedens”, bei dem am 3. und 4. Juni 1989 weit über 2.000 Menschen getötet wurden, wird zwar in dem Film kurz genannt. Dass Krenz dieses brutale Vorgehen mehrfach verteidigt hat, bleibt jedoch unerwähnt. Wenige Tage danach erklärte er bei einem Besuch im Saarland vor laufenden Kameras, in Peking sei „etwas getan worden, was die Ordnung wiederherstellt“. Noch im September 1989 versicherte Krenz bei einem Staatsbesuch der chinesischen Führung die Solidarität der DDR. Das ist dem Filmemacher Lutz Pehnert kein Wort wert.
Dem Theologen Dr. Werner Krätschell räumt Pehnert breiten Raum ein. Krätschell war ein wichtiger Mitgestalter der kirchlichen Friedensbewegung in der DDR; an seiner kritischen Haltung gegenüber der DDR-Führung kann kein Zweifel bestehen. Er erzählt aber kaum etwas über den von Egon Krenz mitverantworteten Unterdrückungsapparat der DDR. Als es kurz um die Bespitzelungen seiner Gesprächskreise durch die Stasi geht, berichtet Krätschell, dass die unbekannten Männer, nach ihrem Namen befragt, alle „Lutz“ antworteten. Das Publikum reagiert mit Heiterkeit. Von Krätschell sicherlich nicht beabsichtigt, zeigen die Auslassungen des Films ihre Wirkung: Die Stasi nicht als menschenverachtendes Überwachungs- und Zersetzungsinstrument, sondern als unbedarfte Amateurtruppe.
Krätschell berichtet ausführlich von seinem unangekündigten Besuch bei Egon Krenz am Heiligabend 1989. Er habe einen „Gestürzten“ erlebt. Er spricht von Buße und Vergebung. Dies sind beeindruckende Zeugnisse christlicher Nächstenliebe. Sie können aber nicht die kritische Sicht auf die politische Person Egon Krenz ersetzen. Krätschell geht es bei Vergebung ausdrücklich um einen Aussöhnungsprozess zwischen Tätern und Opfern. Das setzt jedoch Reue, zumindest Einsicht auf Seiten der Täter voraus. Davon ist bei Egon Krenz nichts zu spüren.
Zu erwähnen ist noch eine hochmanipulative Sequenz. Es geht um ein Thema, das für die politische Beurteilung von Egon Krenz von zentraler Bedeutung ist: seine Verurteilung im Jahr 1997 zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren wegen Totschlags. Vier Menschen wollten – wie das Gericht schrieb – „zwischen 1984 und 1989 unbewaffnet und ohne Gefährdung anderer aus der DDR fliehen“. Sie wurden an der innerdeutschen Grenze von Grenzsoldaten der DDR erschossen. Eines der Opfer war der 20-jährige Chris Geoffrey, der noch am 5. Februar 1989 an der Berliner Mauer getötet wurde. Dazu zeigt der Regisseur Beiträge von prominenten Rednerinnen und Rednern, vermutlich aus einer Fernsehdiskussion aus der Zeit nach dem Urteil. Man kann Rahmen und Zeitpunkt der Diskussion nur vermuten; denn Pehnert liefert hier wie im ganzen Film keine der üblichen Quelleninformationen. Nach ein paar kurzen, allgemein gehaltenen Sätzen von Bärbel Bohley und zwei anderen Krenz-Kritikern kommt Ferdinand von Schierach mit einer längeren Bewertung des Strafurteils zu Wort. Er wirft dem Prozess vor, er habe kein einziges Dokument zutage gefördert, in dem das Politbüro des ZK der SED während der Mitgliedschaft von Krenz die Tötung eines Flüchtlings gefordert oder auch nur begrüßt habe. Mit dieser Kritik beschließt Pehnert das Thema.

24.10.89, vor dem Sitz des Staatsrates am Marx-Engels-Platz wurde der neue Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Egon Krenz, Generalsekretär des ZK der SED, zu seinem offiziellen Amtsantritt mit militärischen Ehren begrüßt. An seiner Seite Heinz Eichler, Sekretär des Staatsrates.
.
Schierach ist bekannt durch großartige Bücher und Filme wie „Verbrechen“, “Schuld“, „Der Fall Collini“ oder „Kaffee und Zigaretten“, in denen er nach Schuld, Verantwortung und Strafe fragt. Sein Wort hat also Gewicht. Was Pehnert unterschlägt, obwohl es für Schierachs Äußerung zum Mauerschützenprozess und deren Einordnung von grundlegender Bedeutung ist: Ferdinand von Schierach war in eben diesem Prozess Strafverteidiger von Krenz‘ Mitangeklagtem Günter Schabowski. Es war also geradezu seine Berufspflicht, parteiisch zu sein. Wie das Berliner Landgericht selbst die Verteilung begründete, wird mit keinem einzigen Wort erwähnt. In einem aufwändigen Prozess hat es Beschlüsse des Politbüros und die daran anknüpfenden Befehlsketten bis hin zu den Grenzsoldaten herausgearbeitet und so die mittelbare Täterschaft von Krenz und anderen Politbüromitgliedern ausführlich begründet.
Das Publikum erfährt auch nicht, dass der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht die Rechtsmittel von Krenz gegen seine Verurteilung zurückgewiesen haben. Letzteres hat die Verfassungsbeschwerde von Krenz wegen ihrer Aussichtslosigkeit nicht einmal zur Entscheidung angenommen. Pehnert verschweigt auch, dass die 17 Richterinnen und Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg in einer einstimmig gefassten Entscheidung die Verurteilung von Egon Krenz bestätigt haben. Diese Information passt offenbar nicht ins Bild: Sie entzöge der Behauptung von Egon Krenz und seinen Apologeten, er sei Opfer „westdeutscher Siegerjustiz“, den Boden.
Die einseitige und verkürzte Darstellung des Prozesses ist in ihrer Wirkung dramatisch. Sie ist dazu angetan, die Distanz vieler Ostdeutscher zur Rechtsstaatlichkeit des Grundgesetzes weiter zu vertiefen.
Das Filmgespräch
Beim nachfolgenden Filmgespräch sind Egon Krenz, der Filmemacher und Solveig Leo auf dem Podium. Einer kritischen Sicht auf Egon Krenz ist also vorgebeugt, die Einseitigkeit des Films setzt sich auf dem Podium fort. Das ist nach den Regeln dieses Formats in gewisser Weise konsequent. Denn die wenigen zaghaft-kritischen Stimmen im Film sind entweder tot oder kaum erreichbar. Dass das Filmkunstfest von diesen Regeln allerdings auch Ausnahmen macht, zeigt der Film “Garten der Hoffnung”. Da nimmt die ehemalige OB-Kandidaten Mandy Pfeifer, die in dem Film keine Rolle spielt, am Filmgespräch teil und hat Gelegenheit, ihre politische Agenda zu erläutern.
Krenz und Pehnert duzen sich, die professionelle Distanz zwischen Filmemacher und porträtierter Person scheint aufgehoben. Egon Krenz erzählt mit erstaunlicher Offenheit, wie er sich Lutz Pehnert als „seinen“ Porträtisten ausgesucht hat: Er habe schon ganz viele Anfragen von Filmemachern abgelehnt, weil diese keine „differenzierte“ Sicht der Dinge garantiert hätten. Erst Pehnert habe diese Anforderung erfüllt. Dabei dürfte auch eine Rolle gespielt haben, dass Lutz Pehnert der Sohn von Horst Pehnert ist, dem “Filmminister” der DDR, den Krenz u.a. aus dem Zentralrat der FDJ gut kannte.
Auch der Moderator Dietmar Kraus möchte diese Harmonie nicht trüben. Erst Burkhard Bley “stört” sie mit seinem Diskussionsbeitrag. Bley ist Landesbeauftragter für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur. Als er am 13. Juli 2023 vom Landtag mit großer Mehrheit in dieses Amt gewählt wurde – und dieser Umstand ist mit Blick auf das weitere Geschehen von Belang – verzeichnete das Protokoll lange anhaltenden Beifall auch vonseiten der Fraktion DIE LINKE. Bley beginnt nun im vollen Kinosaal – sachlich-zurückhaltend – die „andere“ Seite der DDR mit 250.000 Stasi-Akten und weiteren Fakten anzureißen. Damit kommt er aber nicht weit. Er wird durch einen lautstarken Buh-Sturm aus dem Publikum am Reden gehindert. Erst auf die Intervention des Moderators kann er weiter sprechen.
Obwohl der Beitrag von Burkhard Bley sich an den Filmemacher richtete, ergreift dann Egon Krenz das Wort und legt ein beeindruckendes Zeugnis der rhetorischen Schule ab, die er durchlaufen hat. Er stellt Bley die Frage, wie alt dieser sei. Erst das kurze, überraschte Schweigen von Krenz auf die Bleys Antwort („60 Jahre“) erhellt den Hintergrund der Frage: Bley sieht nämlich viel jünger aus, und vermutlich wollte Krenz ihm entgegenhalten, dass er die DDR ja überhaupt nicht erlebt habe. Also unternimmt Krenz den nächsten Versuch der Delegitimierung. Bley sehe halt die Akten. Hier, so Krenz sinngemäß, gehe es aber um das wirkliche Leben in der DDR.
Wie geht es weiter?
Der Film „Kommunist“ ist uraufgeführt, das Filmgespräch im Rahmen des Filmkunstfestes ist Geschichte. Beides hat heftige Diskussionen ausgelöst, für die aus meiner Sicht drei Punkte wichtig wären:
Künstlerischer Dokumentarfilm, filmischer Essay oder …?
Zu der Kritik von Burkhard Bley hat der Filmemacher Lutz Pehnert sich beim Filmgespräch darauf berufen, die von Bley genannten Menschenrechtsverletzungen in der DDR gehörten nicht zu dem von ihm gewählten filmischen Ansatz, und im Übrigen gebe es dazu bereits genug andere Filme. Gegenüber dem NDR hat er noch ergänzt, er habe keinen journalistischen, sondern einen künstlerischen Ansatz, sein Film sei “eher ein filmischer Essay”. Auch andere Filmemacher ordnen das Werk als “künstlerischen Dokumentationsfilm” ein, der nicht ausgewogen sein müsse.
Diese feinsinnige Fachdebatte ist für das, was ein solcher Film “darf” und was er “nicht darf”, ein wichtiger Beitrag. Meine Erwartungshaltung ist die eines einfachen Kinobesuchers. Pehnerts Verleih kündigt den Film so an: „In ‚Kommunist‘ zeichnet Regisseur Lutz Pehnert („Bettina“) den Aufstieg und Fall des Mannes nach und beleuchtet seine politischen Entscheidungen im Kontext des Kalten Krieges.“ Und dazu soll eine halbwegs angemessene Darstellung der von Krenz mitverantworteten Menschenrechtsverletzungen in der DDR nicht gehören? Tatsächlich spart Lehnert sie ja nicht vollkommen aus. Aus meiner Sicht ist dem Film der Vorwurf zu machen, dass er das von Krenz mitgetragene politische Unrecht in der DDR durchgehend verharmlosend und teilweise manipulativ darstellt.
Bei aller Diskussion über die Inhalte des Filmes sollten wir die Debatte über dessen filmische Qualität nicht aus den Augen verlieren. Für mich war das – gerade im Vergleich zu den anderen von mir gesehenen Beiträgen im Filmkunstfest – allenfalls Mittelmaß. So hat der Film lange Durststrecken; eine Kürzung um mindestens eine halbe Stunde hätte ihm gut getan.
Staatliche Förderung
Der Film “Kommunist” und auch das Filmkunstfest, in dessen Rahmen das geschilderte Filmgespräch stattfand, wurden mit erheblichen öffentlichen Mitteln des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Bundes gefördert. Der mit Rundfunkbeiträgen finanzierte RBB ist Koproduzent des Films. Das verleiht der Kritik an Film und Filmgespräch ein anderes Gewicht, erhöht die Maßstäbe. Die unsäglichen Interventionen des Kulturstaatsministers bei der Verleihung des Buchhandlungspreises haben uns allerdings vor Augen geführt, wie heikel eine inhaltliche Überprüfung von Fördermaßnahmen im Bereich der Kunst ist. Es ist eine schwierige Gratwanderung zwischen der Mitverantwortung, die der finanziell unterstützende Staat für das geförderte Projekt übernimmt, und der unbedingt zu wahrenden Kunstfreiheit.
In Mecklenburg-Vorpommern hat die entsprechende Richtlinie die Entscheidungen über eine Filmförderung der Geschäftsführung der MV Filmförderung GmbH übertragen; dem geht eine Empfehlung eines überwiegend aus Filmfachleuten bestehenden Vergabegremiums voraus. (Dass der Geschäftsführer der MV Filmförderung laut NDR der Auffassung ist, das Vergabegremium treffe die Förderentscheidung, zeigt: Hier gibt es offenbar auch internen Klärungsbedarf). Diese Lösung ist in der anerkennenswerten Absicht gewählt worden, dass die Entscheidungen – abweichend von anderen Förderbereichen – möglichst politikfern getroffen werden sollen. Die Fördervoraussetzungen setzen nur äußerste Grenzen, die der Film bei aller Kritik einhält: Er muss die Würde des Menschen achten und die Grundrechte respektieren. Außerdem fallen in der Richtlinie Stichwörter “qualitativ förderwürdig” und „künstlerische Qualität”. Als jemand, der viele Jahre lang über Fördermittel mitentschieden hat, finde ich das bei weitem zu unbestimmt. Die zuständige Ministerin sollte den Fall “Kommunist” zum Anlass nehmen, über eine Nachschärfung der Auswahlkriterien nachzudenken – gerne auch in einem öffentlichen Diskurs.
Auch das Filmkunstfest hat aus meiner Sicht eine “Hausaufgabe”. Das Filmgespräch ist aus dem Ruder gelaufen und war mit Blick auf das einseitig besetzte Podium möglicherweise das falsche Format. Ich wünsche mir, dass die Verantwortlichen des Filmkunstfests dies selbstkritisch reflektieren. Den Moderator Dietmar Kraus habe ich bei zwei anderen Filmgesprächen erlebt, wie er die Filmschaffenden einfühlsam, fachkundig und souverän durch die Diskussion führte. Für den “Kommunist” wäre aber wohl ein Moderationsprofi die richtige Besetzung gewesen.
Weiterer Diskurs
Das gründlich misslungene Filmgespräch und die nachfolgende öffentliche Debatte haben gezeigt, dass ein großer Bedarf für einen durchaus kontroversen, aber respektvollen Diskurs über den Film besteht. Dafür sollte die Landes-Kulturministerin einen geeigneten Rahmen bereitstellen oder zumindest initiieren. Sie hat mit der staatlichen Förderung des Filmes eine gewisse Verantwortung übernommen und bietet gleichzeitig mit ihrer Ressortzuständigkeit für den Landesbeauftragten für die Aufarbeitung der SED-Diktatur die Gewähr, dass die Opfer und Kritiker des DDR-Regimes angemessen zu Wort kommen. Dann könnte der Film „Kommunist“ sogar noch etwas Positives bewirkt haben.
.

Reinhard Wulfhorst, Dr. beschäftigt sich mit Musik aus M-V und als Inhaber des Musikverlages Edition Massonneau (www.edition-massonneau.de) mit Veröffentlichungen über Komponistinnen und Komponisten aus dem Land. Er stellt musikalische Neuerscheinungen vor und berichtet gelegentlich über Konzerte.